Das Mietrecht betrifft einen großen Personenkreis: Mieter ebenso, wie Vermieter. Ob es um fehlerhafte Nebenkostren-Abrechnungen geht oder um Mietverträge - wir helfen Ihnen kompetent und im Einklang mit der neuesten Rechtssprechung.
Wer kennt es als Mieter nicht:
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnungen, keine Reaktion des Vermieters auf die angezeigten Mietmängel, keine Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses….
Wer kennt als Vermieter nicht:
Mietrückstände, Kündigungen wegen vertragswidrigem Verhaltens des Mieters, Räumung, Mieterhöhung, Fragen zu den Schönheitsreparaturen und sonstigen Vertragsinhalten und vieles mehr.
Unsere Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Viktoria Regner, berät Sie gerne und findet gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, insbesondere in Fragen der Vertragsgestaltung, in der Wohnraum- und Geschäftsmiete, Begründung und Beendigung von Mietverhältnissen, Mietminderung, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen, Modernisierungsmaßnahmen, Mängelbeseitigung, Durchsetzung und Abwehr der Kündigung, Räumungsklage/Zwangsräumung.
Durch langjährige Zusammenarbeit mit großen Vermietungsgenossenschaften, Hausverwaltungen und Mietvertretungen richten wir unser Augenmerk auf Konfliktvermeidung durch vermittelnde Tätigkeit und außergerichtliche Verhandlung, was sich oftmals als zielführend und als schneller sowie kostenbewusster Weg zum Erfolg erweist.
Darüber hinaus werden Sie in Angelegenheiten der Wohnungseigentumsgemeinschaften beraten und unterstützt, die oftmals konfliktgeladen sind, so dass ein Traum von einer Eigentumswohnung schnell zum Albtraum werden kann.
Mit Ihnen gemeinsam finden wir insbesondere Lösungen in Fragen der Durchsetzung von Forderungen im Recht des Wohnungseigentums, Anfechtung und Durchsetzung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, Wohngeldabrechnungen, Wirtschaftsplanen, baulichen Veränderungen usw.
Darüber hinaus werden Sie in Fragen des Nachbarschaftsrechts (insbesondere Beseitigung von Überhang, Überbau, Überwuchs, Errichtung und Beseitigung einer Einfriedung, Notwegerecht, Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen usw.) sowie im Maklerrecht (Prüfung und Durchsetzung von Provisionsforderungen, Vertragsgestaltung) beraten.