Wir beraten und vertreten niedergelassene und angestellte Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten, Chef- und Krankenhausärzte, Apotheker, Krankenhäuser und andere Leistungserbringen des Gesundheitswesens.
Zu unseren Kompetenzen gehören die Beratung zur Arzthaftung, Fragen des Zulassungs- oder Berufsrechts, das Ausgestalten von Verträgen jeglicher Art. Die Vertragsgestaltung und Beratung kann sich dabei auf gesellschaftsrechtliche Fragestellungen bei der Auswahl der Form der Zusammenarbeit von Leistungserbringern untereinander, arbeits- oder vertragsarztrechtliche, sozialrechtliche oder sonstige dienstvertragliche Problemstellungen erstrecken. Bei der gerichtlichen Vertretung von Ärzten und Krankenhäusern können wir auf die Erfahrung aus jahrzehntelanger Tätigkeit vor diversen Gerichten zurückgreifen und Ihnen auch in schwierigen Situationen zu Ihrem Recht verhelfen.
Bei der außergerichtlichen Vertretung und Vertragsgestaltung kennen wir das gesamte berufliche Umfeld der Ärzte, Ihr Berufsrecht, das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung der privatärztlichen Vergütung, das spezielle Gesellschaftsrecht, Kaufrecht, Haftungsrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht.