- Vertragsentwurf
- Abwicklung des Kaufvertrages
- Darlehensvertrag
- Bestellung der Grundschuld / Hypothek
- Bauträgervertrag
- Erbbaurechtsvertrag
- Vertragsentwurf
- Abwicklung des Kaufvertrages
- Darlehensvertrag
- Bestellung der Grundschuld / Hypothek
- Bauträgervertrag
- Erbbaurechtsvertrag
- Testament
- Erbvertrag
- Schenkung (vorweggenommene Erbfolge)
- Erbschein
- Erbausschlagung
- Nachlassauseinandersetzung
- Unternehmens- und Vereinsgründung
- Handels- und Vereinsregisteranmeldungen
- Satzungsänderungen
- Umwandlungen
- Erwerb und Verkauf eines Unternehmens
- Unternehmensnachfolge
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben. Gebührenvereinbarungen sind unzulässig.