Wir beraten Sie über die Grundlagen der gesetzlichen Erbfolge, ohne die eine sinnvolle Testamentsgestaltung gar nicht möglich ist, und unterstützen Sie bei der Ausformulierung von Testamenten, gemeinschaftlichen Testamenten oder Erbverträgen. Sofern in Ihrer Familie ein Todesfall bereits eingetreten sein sollte, beraten und vertreten wir Sie gerne auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Vermächtnisnehmer.