Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Felix Prinz, berät und vertritt Sie auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechtes. Ein Schwerpunkt ist dabei die Beratung und Vertretung von Angestellten und Ärzten, wobei die Beratung das gesamte Gebiet des Arbeitsrechts von der Erstellung und Prüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, Zeugnissen, der außergerichtlichen Verhandlung bis hin zu der Führung von Kündigungsschutzverfahren und anderen Bestandsschutzstreitigkeiten reicht. Dabei sind wir mit allen Problemen vertraut, die in einem Arbeits- und Dienstverhältnis von der Verhandlung über einen Arbeitsvertrag an, über die Einstellung bis hin zu der Beendigung auftreten können.
Für unsere Mandanten auf Arbeitgeberseite sind wir überwiegend in einem dauerhaften Mandats- und Beratungsverhältnis tätig und mit deren betrieblichen Besonderheiten aufgrund einer langjährigen Verbundenheit vertraut. Daher können nicht nur individualrechtlich, sondern auch kurzfristig auftretende Probleme im betriebsverfassungsrechtlichen Bereich kompetent, kurzfristig und häufig unter Vermeidung eines Rechtsstreits geregelt werden.