Notarkosten/Gebührenerhebungspflicht

Unsere Notarin und Notare blicken auf eine langjährige Erfahrung auf allen Rechtsgebieten zurück, die für die Beurkundungen in Frage kommen und stellen sicher, dass Sie umfassend beraten werden.

Übrigens: Notartätigkeit hat in unserem Hause Tradition.

Vor nahezu 100 Jahren wurde der Gründer unserer Kanzlei Dr. Capelle zum Notar bestellt. Seither wird die Notartätigkeit in unserer Kanzlei fortgeführt.

Die Notarinnen und Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben.

Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung unterliegt der regelmäßigen Geschäftsprüfung durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts.

Kontakt

02306 - 20 22 20

02306 - 12 50 6

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Parkstraße 3a in 44532 Lünen

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do.: 8:00 - 17:00 Uhr
Mi.: 8:00 - 16:00 Uhr
Fr.: 8:00 - 13:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung möglich!

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