Erbe & Schenkung

Sterben und Erben sind verständlicherweise Themen mit denen man sich nur ungern befasst.

Dennoch ist es ratsam, rechtzeitig darüber nachzudenken um rechtliche und steuerliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, die nach dem Erbfall nicht mehr korrigiert werden können.

Was evtl. zu regeln ist, hängt von den persönlichen Lebensumständen ab.


Persönliche Checkliste:

  • Sind Sie ledig, verheiratet, geschieden oder leben Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?
  • Wenn verheiratet, welcher Güterstand?
  • Waren Sie bereits verheiratet?
  • Haben Sie Kinder, möglicherweise aus einer Vorehe?
  • Haben Sie nichteheliche Kinder?
  • Ist ein potenzieller Erbe möglicherweise behindert?
  • Können potenzielle Erben mit Vermögen umgehen oder ist jmd. überschuldet?

Gesetzliche Erbfolge
tritt ein, wenn man gar nichts regelt. Hier sieht ein Gesetzeskatalog bestimmte Regelungen vor. Ob diese so gewollt sind, muss geprüft und geklärt werden.

Gewillkürte Erbfolge

Testament
Vom Gesetz abweichende Bestimmung sind möglich, durch Testament (handschriftlich oder notariell). In einem Testament kann man z.B. jmd. zum Erben (Allein-, Mit-, Vor- und Nacherbe) einsetzen (auch nicht verwandte Personen) oder enterben oder auf den Pflichtteil setzen. Möglich sind auch Anordnungen Auflagen oder Vermächtnisse

Einzeltestament
(immer wieder abänderbar)

Gemeinschaftliches Testament
(nur gemeinsam abänderbar)

(„Berliner Testament“)

Erbvertrag
(nur gemeinsam abänderbar)

Ganz besonderer Regelungsbedarf besteht:

  • Behinderte Kinder sind beteiligt
  • Zweitehe mit Kindern aus Vorehen
  • Patchwork-Familie
  • Seniorenehen, wenn das Vermögen den eigenen Kindern erhalten bleiben soll

Vorweggenommene Erbfolge

Schon zu Lebzeiten wird Vermögen auf das/die Kind/Kinder übertragen (Übertrags-/ Überlassungsvertrag)

Hier können Gegenleistungen vereinbart werden z.B.: Rentenzahlungen, Pflegeleistungen, Wohnrecht, Nießbrauch.

Es kann auch sinnvoll sein, sich unter gewissen Voraussetzungen das Recht vorzubehalten, wie Zuwendung rückgängig zu machen z.B. wenn das Kind vor den Eltern verstirbt.

Weitere Arbeitsbereiche:

  • Erbschein
  • Testamentsvollstreckung (Dauer- oder Ausseinandersetzungsvollstreckung
  • Erbengemeinschaft
  • Nachlassauseinandersetzung
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Pflichtteils-/ Pflichtteilsergänzungsansprüche

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